Mietverwaltung 

Unterschied zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung:

Bei der WEG-Verwaltung, also der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), handelt es sich um die Betreuung von gemeinschaftlichem Eigentum, das sich mehrere Eigentümer teilen.

Die Mietverwaltung hingegen bezieht sich auf die Betreuung von Mietobjekten im Auftrag eines Eigentümers. Dabei kümmert sich der Mietverwalter um alle Belange, die das Mietverhältnis betreffen. Dies umfasst die Auswahl und Betreuung der Mieter, die Erstellung und Überwachung von Mietverträgen, die regelmäßige Abrechnung von Nebenkosten sowie die Instandhaltung und Wartung der Immobilie. Auch das Mahnwesen und die Durchsetzung von Mietzahlungen fallen in den Aufgabenbereich der Mietverwaltung.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die WEG-Verwaltung sich auf gemeinschaftliches Eigentum konzentriert, während die Mietverwaltung sich um die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter kümmert.  

Wir haben uns auf die Mietverwaltung spezialisiert und bieten Ihnen einen allumfassenden Service. Anbei finden Sie einen Auszug aus unserem Leistungsverzeichnis:

Kaufmännische Verwaltung

Technisches Gebäudemanagement

Infrastrukturelles Gebäudemanagement

Besondere Verwaltungsaufgaben